top of page

AGB • Brigitte Marty Fotografie

I. PRÄAMBEL

 

Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen «Brigitte Marty Fotografie» (Brigitte Marty ) und der als Auftrag gebende Person erreicht werden.

Fotografische Arbeit: Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer von der Fotograf für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleistete Arbeit.

Fotograf: Der «Fotograf» ist für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person.

Kunde: Der «Kunde» ist die Person, welche die fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt.

Parteien: Die «Parteien» sind der Fotograf und der Kunde.

Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar. Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem Datenträger, insbesondere auf Papier, Diapositiven, CDROMs, Computerfestplatten, im Internet oder in sozialen Netzwerken gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».

II. GELTUNGSBEREICH

 

Diese AGB gelten im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung – auch ohne ausdrückliche Einbeziehung – auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotograf. Geschäftsbedingungen des Kunden, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Abweichende Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

III. TERMINVEREINBARUNG, ANNULLIERUNGEN UND VERTRAGS-RÜCKTRITT

 

Anfragen des Kunden stellen keine verbindlichen Bestellungen dar. Erst die Antwort des Fotografen mit Nennung der konkreten Auftragsdaten (Termin) ist ein Angebot im Rechtssinne. Durch das Absenden einer daraufhin erfolgenden Bestellung und/oder Terminvereinbarung/Terminreservation per E-Mail, via Kontaktformular oder telefonisch gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung / einen verbindlichen Termin der in der Nachricht bezeichneten Dienstleistung ab. Dies stellt die Annahme des Vertragsangebotes dar sofern dieser keine Begründung für ein Nichterfüllen der Dienstleistung bekannt gibt. Der per Email oder telefonisch definierte Termin ist für beide Seiten verbindlich und kann nur vom Fotografen kostenlos verschoben oder aufgehoben werden.

Kostenlose Auftragsannullierungen/Absagen sind nur möglich, solange keine Terminvereinbarung/Terminreservation besteht. Allfällige Aufwendungen und/oder möglicher Verlust von anderen Aufträgen, dürfen vom Fotografen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

Sobald der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail von dem Fotografen erhalten hat, hält sich der Fotograf diesen Termin für den Kunden frei. Für diese Zeit bzw. diesen Tag kann der Fotograf keine weiteren Angebote annehmen. Nach Bestätigung des Termins erfolgt eine Rechnung für die Vorauszahlung zahlbar netto innert 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung. 

Kommt es aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Fotografen liegen, nicht zur Durchführung des Auftrages, ist der Fotograf  berechtigt, nachfolgende Beträge in Rechnung zu stellen:

Bis und mit 30 Tage vor dem Termin: 20% des Shooting-Betrages

Bis und mit 14 Tage vor dem Termin: 50% des Shooting-Betrages

Bis und mit 7 Tage vor dem Termin: 80% des Shooting-Betrages

Bis und mit 2 Tage vor dem Termin: 100% des Shooting-Betrages. Bei Absage aufgrund von nicht selbst verschuldeten Gründen (plötzlicher schwerer Krankheit, Unfall, Todesfall, Verletzung des Tieres) mit entsprechendem Nachweis (z.B. Arztzeugnis) wird ein neuer Shootingtermin angeboten. Sollte dieser nicht innert der Frist von einem Jahr, beginnend beim Tag des Angebotes, angenommen werden, werden die gleichen Absagegebühren wie in Ziffer III. Absatz 5-7 aufgeführt verrechnet bzw. verfällt die Vorauszahlung.

Wird der Termin auf Grund ungünstigen Witterungsverhältnissen von Seiten des Fotografen verlegt (starker Regen, Gewitter, Hagel, Sturm usw.), tritt die oben aufgeführte Regelung nicht in Kraft. Ob das Shooting wetterbedingt durchgeführt werden kann, liegt im Ermessen des Fotografen. Sollte der Kunde auf die Durchführung des Shootings bestehen und das Shootings wird wegen schlechten Witterungsverhältnissen abgebrochen, wird ein zweiter Termin nur durch eine zusätzliche Gebühr für weitere Aufwände und Anfahrt durchgeführt. Diese Gebühr wird jeweils mit dem Kunden einzeln besprochen.

Der Fotograf kann keine Garantie auf Sonnenschein bei Shooting-Terminen geben. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass auch bei bewölktem Himmel der Termin statt findet. Sollte der Kunde den Termin aufgrund  von Wetter absagen, werden Absagegebühren gemäss der Ziffer III. Absatz 5-7 verrechnet.

Der Fotograf kann keine Garantie auf die Bodenbeschaffenheit (z.B. zu nass oder zu rutschig) und somit auf die Durchführung von Bewegungsbilder, geben. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass in solchen Fällen auf diese Motive verzichtet werden muss. Sollte der Kunde den Termin aufgrund der nicht durchführbaren Bewegungs- und Reitbilder absagen, werden Absagegebühren gemäss der Ziffer III. Absatz 5-7 verrechnet. Erscheint der Kunde ohne Abmeldung nicht zum vereinbarten Termin, so ist der Fotograf berechtigt, dem Kunden den vertraglich vereinbarten Shooting-Betrag in Rechnung zu stellen.

IV. VERGÜTUNG, HONORAR

 

Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.

Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese vom Fotografen anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

Gestellte Rechnungen sind netto (ohne Abzug) innerhalb der angegeben Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist zuzüglich Mehrwertsteuer (sofern der Fotograf mehrwertsteuerpflichtig ist) geschuldet.

Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen, wie bspw. Honorare für Hilfspersonen und Modelle sowie Ausrüstungsmieten, Kosten für Mietstudio, Aufnahmelocations, Requisiten, Reisekosten, Spesen, etc. sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Fotomaterial nicht verwendet wird.

Wird eine Rechnung nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht bezahlt, fallen zusätzlich Mahngebühren an. Die Mahngebühren setzen sich wie folgt zusammen:

1. Mahnung: CHF 15.–

2. Mahnung: CHF 30.–

Sollte die Rechnung nach der 2. Mahnung nicht beglichen worden sein, erfolgt eine Betreibung. Zum Schuldbetrag werden danach eine Bearbeitungsgebühr von CHF 150.–, sowie die Kosten für die Betreibung (abhängig vom Schuldbetrag) fällig. 5 % Verzugszins bei Nichteinhalten der Zahlungsfrist. Löschung des Betreibungseintrages CHF 75.-. Allfällige weitere Kosten für das Betreibungsverfahren werden ebenfalls in Rechnung gestellt.

V. LEISTUNGSSTÖRUNG

 

Wartezeiten am Termin die nicht vom Fotografen zu verantworten sind, werden von der vereinbarten Gesamtzeit des Shootings abgezogen. Das Shooting wird nicht kostenfrei verlängert oder ein zweiten Termin vereinbart, um die verloren gegangene Zeit nachzuholen. Es werden keine Kosten aufgrund von Wartezeiten rückerstattet.

VI. NUTZUNGSRECHT/BILDRECHT DES KUNDEN

 

Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung der Bilder eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen.

Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der Kunde verpflichtet, dem Fotografen eine Nutzungslizenz in der Höhe von 150% des Aufnahmehonorars entsprechend des Tarifs der SAB (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und -archive) zu bezahlen.

Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit dem Fotografen getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen.

Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

Veränderungen des Fotomaterials durch analoges oder digitales Composing, einer anders gearteten Bearbeitung oder Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet.

Das Fotomaterial darf weder abgezeichnet, noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv im Bild verwendet werden.

Falls speziell für den Internetauftritt vorgesehene Fotos überreicht wurden, dürfen ausschliesslich diese dafür verwendet werden.

Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online– und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der Fotograf, als Urheber der fotografischen Arbeit zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.

VII. PFLICHTEN DES KUNDEN

 

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind.

Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Es obliegt dem Kunden insbesondere die Zustimmung der zu fotografierenden Personen (Model Release), des Tierbesitzers (Property Release) oder der am Ort berechtigten Personen (Location Release) zur geplanten Verwendung des Fotomaterials einzuholen, wenn der Kunde Personen, Tiere oder Orte bezeichnet hat, die zu fotografieren sind.

VIII. REFERENZEN, NUTZUNGSRECHT/BILDRECHT DES FOTOGRAFEN

 

Der Fotograf behält das Recht, die fotografische Arbeit in der keine Person gezeigt wird in jeder Form und auf jedem Träger (insbesondere im Internet) zu veröffentlichen, sie Dritten zugänglich zu machen, Dritten eine ausschliessliche oder nichtausschliessliche Lizenz zur Verwendung der fotografischen Arbeit zu gewähren oder Dritten Exemplare der fotografischen Arbeit zu übergeben. Wünscht der Kunde dies nicht, hat er es dem Fotografen in Schriftform vor dem Shooting mitzuteilen. Für den Entzug der Nutzungsrechtes kann der Rabatt von CHF 150.–, der bereits von den Preisen der Shooting-Paketen abgezogen ist, nicht in Anspruch genommen werden und fällt somit zusätzlich an.

Der Fotograf hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.

IX. LEISTUNG DES FOTOGRAFEN

 

Vorbehaltlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung und Komposition zu.

Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen (Assistenten, Visagistinnen, Stylistinnen, etc.) seiner Wahl einsetzen.

Die Fotoapparate und -materialien sowie die sonstigen Geräte, die für die fotografische Arbeit nötig sind, werden vom Fotografen besorgt.

Analog und digital hergestellte Fotos, insbesondere RAW-Dateien, bleiben im Eigentum des Fotografen. Der Kunde hat kein Retentionsrecht an überlassenem Fotomaterial.

Der Kunde kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil erstellt und bearbeitet werden. Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung sowie die Bildauswahl oder Bildbearbeitung betrifft, ist ausgeschlossen. Bei «nicht Gefallen» der Fotos wird kein Honorar zurückerstattet. Wünsche können geäussert, müssen aber nicht berücksichtigt werden, sofern diese nicht vor dem Shooting in schriftlicher Form vorliegen und vom Fotografen bestätigt wurden.

Die Fotografin ist berechtigt, Verwendungsrechte entgeltlich und unentgeltlich an Dritte abzutreten.

Für Fotoshootings gilt es zu beachten, dass tierisches Verhalten bei veränderten Bedingungen (z.B. fremde Personen, fremde Umgebung) unberechenbar ist. Trotz aller Bemühungen kann es sein, dass eine Fotosession abgebrochen werden muss. Wenn gewünscht, wird ein neuer Termin vereinbart, für den erneute Fahrtkosten und evt. Gebühren für weitere Leistungen anfallen können.

Der Fotograf kann nicht garantieren, dass Motivwünsche die der Kunde geäussert hat, umgesetzt werden können, da diese immer Abhängig von der Location, den allgemeinen Umständen, dem Wetter und dem tierischen Verhalten sind. Sollten Motivwünsche nicht umgesetzt werden können, stellt dies keinen Grund für eine Kostenrückerstattung dar.

Reklamationen die Qualität oder Zustand des Fotomaterials betreffen, sind innerhalb von 7 Tagen nach Empfang mittels Mängelrüge mitzuteilen. Andernfalls gilt das Fotomaterial als genehmigt. Es ist die Aufgabe des Kunden, vor Bestellung von Fotomaterialien die digitalen Vorlagen genau in Augenschein zu nehmen. Details, welche schon in den digitalen Vorlagen enthalten sind, stellen weder dort noch auf den hieraus hergestellten Fotomaterialien einen Mangel dar.

Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach zwei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Mit Übergabe der Daten an den Kunden trägt dieser die Verantwortung für etwaige Verschlechterungen oder Verlust. Für die Nachbestellung der Daten, wenn noch vorhanden, fällt eine Aufwandsentschädigung von CHF 50 an, die im Voraus zu begleichen ist.

Vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich (E-Mail ist ausreichend) als Fixtermin vereinbart sind. Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist innerhalb 3–6 Arbeitswochen aus. Durch eine hohe Auftragslage, geschäftliche Reisen und Stosszeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

Farbdifferenzen zwischen Fotoabzug und Onlinedarstellung sind keine Fehler und werden als Reklamation nicht anerkannt. Bei berechtigter Beanstandung besteht Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung in Höhe des Warenwertes.

X. HAFTUNG

 

Der Fotograf haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Dies gilt auch für die Mängelhaftung.

Die Haftungsbeschränkung (gemäss Ziffer XI 1.) gilt auch für das Verhalten von Angestellten und Hilfspersonen des Fotografen.

Der Fotograf übernimmt keine Klärung von Rechten abgebildeter Personen oder Gegenstände, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular gegenüber dem Kunden vorgelegt. Der Kunde ist insoweit selbst verantwortlich, für die geplante Veröffentlichung relevante Drittrechte zu klären. Der Fotograf wird vom Kunden nur mit der Erstellung von solchen Fotos von Menschen, Tieren, Objekten und Vorlagen beauftragt bei denen der Kunde die Klärung von etwaigen relevanten Drittrechten übernommen hat. Dies erstreckt sich auch auf die Nutzung der Aufnahmen zur Eigenwerbung durch den Fotografin. Der Kunde hält den Fotografen von Ersatzansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.

Für Requisiten oder Gegenstände übernimmt der Fotograf keine Haftung. Im Falle von Verlust oder Beschädigung ist der Fotograf von jeder Haftung befreit.

Bei Personen-, Tier- oder Sachschäden übernimmt der Fotograf keine Haftung. Dem Kunden wird empfohlen, für sich selbst eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschliessen.

Der Kunde und Halter des Tieres haften für Unfälle und Schäden die durch das Tier verursacht wurden. Der Fotograf haftet nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten.

Der Fotograf kann nicht für einen Diebstahl, der während einer Fotosession stattgefunden hat, haftbar gemacht werden und rät, Wertgegenstände entsprechend zu sichern.

Werden ausgeliehene Gegenstände (z.B. Kamera, Handy, Halfter, Halsbänder, Leinen) vom Fotografen durch den Kunde oder das Tier beschädigt oder zerstört, so muss der Kunde für die Neubeschaffung aufkommen.

Der Kunde ist während der gesamten Fotosession für den physischen so wie psychischen Zustand des Tieres verantwortlich. Sollten gesundheitliche Probleme während oder nach einer Fotosession auftreten haftet der Fotograf nicht.

Sollten digitale Bildwerke, mit entsprechend erworbenen Nutzungsrechte, in Eigenverantwortung durch den Kunden entwickelt/gedruckt werden, so kann der Fotograf keine Haftung für die Qualität und Farben der Ergebnisse übernehmen.

Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der fotografischen Arbeiten nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

Der Fotograf haftet nicht für höhere Gewalt (plötzliche Erkrankungen, Flugausfall, Verkehrsunfall, etc.). Die Fotograf haftet auch nicht für unverschuldeten Materialausfall (Defekt der verwendeten Technik, etc.) und die damit verbundene Unmöglichkeit der Erstellung weiterer Aufnahmen. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.

Falls es zu dem geplanten Datum aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich der Parteien liegen, nicht möglich ist, den Auftrag durchzuführen, werden die Parteien zunächst versuchen, gemeinsam einen Ausweichtermin zu finden. Hierbei sind bereits bestehende Buchungen und Termine des Fotografen für beide Seiten zu berücksichtigen.

XI. GESUNDHEIT DES TIERES

 

Ist das Tier nach Einschätzung des Fotografen krank oder verletzt darf er das Shooting abbrechen. Dies gilt auch bei Gewalteinwirkung oder Missbrauch des Tieres. Sollten eines dieser Fälle eintreten, werden die Anfahrtsgebühren sowie der volle Shooting-Betrag in Rechnung gestellt und keine Bilder herausgegeben.

XII. GUTSCHEINE

 

Der Auftraggeber kann bei dem Fotografen Gutscheine erwerben. Mit dem Gutschein erwirbt der Käufer ein Guthaben für Dienstleistungen von dem Fotografen. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

Die Gültigkeit der Gutscheine ist auf 1 Jahre zeitlich nach Ausgabe begrenzt, falls nicht anders angegeben. Gegen eine Gebühr von 50.– CHF kann der Gutschein um 1 Jahr verlängert werden.

Nach Zusendung des Gutscheines stehen dem Fotografen, bei einem Rücktritt vom Kaufvertrages, 10% von dem ursprünglichen Kaufobjektes als Aufwandsentschädigung zu.

XIII. DATENSCHUTZ

 

Der Kunde stimmt der Speicherung und ggf, Weitergabe an Dritte von personenbezogenen Daten in Form von fotografischen Arbeiten zu (Dritte sind zum Beispiel Anbieter für Online-Galerie, Abzüge, Produkte etc). Die Speicherung und Weitergabe der Lichtbilder ist für die Erfüllung des Vertrags relevant.

Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass die zum Geschäftsverkehr und den Auftrag betreffend erforderlichen personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.

Der Fotograf trägt Sorge dafür, dass personenbezogene Daten nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur vertragsmässigen Leistungserbringung-, zum Zweck der Vertragsdurchführung-, für vertragliche und vorvertragliche Pflichten-, zur Wahrung eigener berechtigter Geschäftsinteressen- erforderlich oder durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.

Der Fotograf wird personenbezogene Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist und/oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht.

Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Kunden ist möglich.

XIV. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

 

Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich materielles schweizerisches Recht anwendbar.

Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz des Fotografen.

FOTOWORKSHOPS
Der Betrag für den FotoWorkshop ist gemäss Rechnung oder nach Absprache vor Ort in bar zu begleichen. Bei Absage (auch aufgrund von nicht selbst verschuldeten Gründen z.B. Unfall/Krankheit etc.) gilt:

- bis und mit 10 Tage vor dem Termin und wenn kein Ersatz gefunden werden kann, 
werden CHF 50.- in Rechnung gestellt

- 3-9 Tage vor dem Termin und wenn kein Ersatz gefunden werden kann, werden CHF 200.- in Rechnung gestellt

- bei Nichterscheinen ohne Abmeldung sowie Absage innert 72 Stunden vor dem Termin besteht kein Rückvergütungsanspruch / werden die vollen Workshop-Kosten in Rechnung gestellt

- wird ein Ersatz durch die Veranstalterin Brigitte Marty gefunden, werden dem/der absagenden Teilnehmer/in CHF 50.- für den administrativen Aufwand in Rechnung gestellt 

Hinweis: Bilder, die am Fotoworkshop mit Brigitte Marty entstanden sind dürfen auf der persönlichen Website, Facebook etc. veröffentlicht werden, allerdings unter der Voraussetzung, dass ein Vermerk:
Fotoworkshop bei www.brigittemarty.ch sichtbar ist. 

Brigitte Marty lehnt jegliche Haftung für direkte, indirekte oder zufällige Verluste oder Schäden an Ausrüstung sowie Unfälle ab. 

bottom of page